Die Regeln nach denen wir spielen
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der echonet communication GmbH können hier online eingesehen, gelesen und auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Wir veröffentlichen auf dieser Seite unter https://www.echonet.at/de/meta/agb jeweils den aktuellen Stand der Geschäftsbedingungen.
Allgemein Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der echonet communication GmbH in Wien zum Stand 1. Mai 2012.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab 1. Mai 2012. Sie gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von der echonet communication GmbH („echonet“) geschlossenen Verträge und abgegebenen Angebote. Der Kunde erklärt im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz) Unternehmer zu sein. Er haftet gegenüber echonet für die Richtigkeit dieser Angabe. Im Vertragsverhältnis mit einem Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die AGB nur nach Maßgabe des KSchG. Die Anwendung / Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen es sei denn echonet stimmt der Anwendbarkeit dieser Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zu.
2. Abschluss von Verträgen
Verträge kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden (Unterschrift unter den Kostenvoranschlag und Rücksendung des unterfertigten Dokumentes als PDF-Scan, Fax oder per Post) oder dadurch zustande, dass echonet beginnt den Auftrag mit Wissen des Kunden auszuführen. Die Angebote von echonet sind freibleibend. Zur Durchführung von Leistungsverpflichtungen kann echonet sich Dritter bedienen.
3. Änderungen von Leistungen
Sollen auf Wunsch des Kunden Änderungen an den Leistungen oder Anpassungen vorgenommen werden, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, so ist dieser Wunsch schriftlich gegenüber echonet zu äußern. Dem Kunden wird echonet in angemessener Frist mitteilen ob und zu welchen Konditionen diese Änderungen von echonet akzeptiert und durchgeführt werden.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
Rechtzeitig vor der Durchführung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde die dafür nötigen Unterlagen vorzulegen und echonet von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages bedeutsam sind. Dies gilt auch für die Umstände, Vorgänge oder Unterlagen, die ihm erst während der Auftragsausführung von echonet bekannt werden. Auf Anforderung von echonet werden Auskünfte des Kunden schriftlich erteilt bzw. bereits erteilte mündliche Auskünfte schriftlich wiederholt.
5. Mitteilungen
Verständigen sich die Vertragspartner per E-Mail, so gelten E-Mails vorbehaltlich des Gegenbeweises als Beweis dafür, dass der genannte Absender die darin enthaltene Erklärung abgegeben hat. Voraussetzung dafür ist, dass aus der E-Mail sowohl die Absender-Mail-Adresse als auch der Name des Absenders sowie Datum und Uhrzeit der Versendung hervorgehen. Für Vertragskündigungen (oder Kündigung von laufenden Leistungen) ist eine Unterschriftlichkeit (Fax, Post, PDF-Scan) nötig.
6. Preise und Zahlungskonditionen
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart wurde, gilt die Preisliste zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Fremdleistungen und Zusatzleistungen, die nicht in der echonet-Preisliste oder im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet. Fremdleistungen, die durch echonet nach Freigabe durch den Kunden eingekauft werden, werden – sofern nicht in der Preisliste gesondert ausgewiesen - mit 10 % Servicegebühr belastet und somit zum Preis von 110 % weiterverrechnet.
Dauerschuldverhältnisse (wie zB Wartungsvertäge, Hosting, Domaingebühren...) werden periodisch wie im Angebot angegeben abgerechnet. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung sofort fällig. Der Kunde darf gegen Forderungen von echonet ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung wird dagegen ausgeschlossen.
7. Gefahrenübergang und Abnahme von Leistungen
Soweit die Voraussetzungen für eine Abnahme vorliegen, ist der Kunde auch zur Abnahme in sich geschlossener Teilleistungen verpflichtet, wenn die Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
Die Leistungen von echonet gelten als abgenommen, wenn echonet die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat und eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Der Kunde hat nicht innerhalb von 4 Wochen die Abnahme erklärt oder unter Angabe von detaillierten Mängeln verweigert.
- Der Kunde nutzt die erbrachten Leistungen vier Wochen lang produktiv und die Nichtabnahme ist nicht auf einem wesentlichen Mangel der von echonet erbrachten Leistungen beruhend.
- Der Kunde (oder echonet im Auftrag des Kunden) hat die Anwendung oder Teile davon ohne weitere Prüfung vier Wochen lang für Dritte zugänglich gemacht und die Nichtabnahme ist nicht auf einem wesentlichen Mangel der von echonet erbrachten Leistungen beruhend.
Mängel, die der Abnahme entgegenstehen, sind an echonet unverzüglich in detaillierter Beschreibung von Mangel und der damit verbundenen Auswirkung mitzuteilen. Der Kunde ist auf Verlangen von echonet verpflichtet, die bei einer fehlgeschlagenen Abnahmeprüfung verarbeiteten Testdaten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
8. Termine, Fristen, Laufzeiten und Leistungshindernisse
8.1. Hinderungsgründe für vereinbarte Liefertermine
Wenn echonet die vereinbarten Liefertermine aus Hinderungsgründen, die echonet nicht zu vertreten hat (Streik, Betriebsstörungen, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Datenleitungsprobleme, Probleme mit Produkten Dritter, Software anderer Hersteller), nicht einhalten kann, so wird echonet den Kunden unverzüglich nach Feststellung der Probleme informieren. Der Kunde ist in diesen Fällen nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Lässt sich in diesen Fällen nicht absehen, dass echonet innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch nach 8 Wochen, die Leistungen erbringen kann, so sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt. Entsprechendes gilt auch, wenn die Hinderungsgründe nach Mitteilung durch echonet nach 8 Wochen noch weiter bestehen. Wenn die Hinderungsgründe bereits vor Abschluss des Vertrages für echonet erkennbar waren, so ist echonet nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8.2. Laufende Verträge und Dauerschuldverhältnisse
Soweit nicht gesondert anders vereinbart, werden Verträge über Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der Rechnungsperiode schriftlich gekündigt unter Notwendigkeit einer Unterschriftlichkeit werden.
8.3. Datenlöschung
Der Kunde ist darüber informiert, dass echonet bei Beendigung des Vertrages sämtliche von ihm gespeicherten Daten löschen kann. Der Kunde hat von sich aus die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen oder durch echonet gesondert beauftragt treffen zu lassen, damit keine Datenbestände verloren gehen.
9. Ansprüche wegen Mängel
Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde zunächst nur Verbesserung oder Austausch der gelieferten Sache verlangen kann, wenn die Leistungen von echonet sich als mangelhaft erweisen. Schlägt eine Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde Preisminderung verlangen oder im Fall von nicht bloß geringfügigen Mängeln die Aufhebung des Vertrages verlangen. Daneben kann der Kunde Schadenersatz statt der Leistung und Aufwendungsersatz nach Maßgabe von Punkt 10 dieser AGB verlangen.
Bei berechtigten Mängelrügen ist echonet verpflichtet, die Maßnahmen und die damit verbundenen Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Weist aber echonet nach, dass kein Mangel vorlag, kann echonet die Erstattung des Aufwandes für die im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen nach den im Vertrag geregelten Vergütungssätzen oder der aktuell gültigen Preisliste zuzüglich entstandener Nebenkosten verlangen.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate ab dem Gefahrenübergang. Ansprüche auf Schadenersatz nach Punkt 10 dieser AGB verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
10. Haftung
Für Schäden, die echonet oder ein von echonet beauftragter Erfüllungsgehilfe verursachen, haftet echonet nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn / Geschäftsausfall ist, soweit zulässig, ausgeschlossen.
Falls echonet für die Erstellung von Software und Applikationen für die Nutzung innerhalb einer bestimmten technischen Infrastruktur (zB auf einer bestimmten Onlineplattform, für ein bestimmtes OS-Ökosystem) beauftragt wird, entwickelt echonet die Software auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen technischen Gegebenheiten. Sollte die Software aus Gründen, die in der Sphäre des Betreibers dieser Infrastruktur (zB Plattformbetreiber) liegen, zeitweise oder permanent nicht mehr funktionieren, weil der Betreiber die Infrastruktur ändert oder den Betrieb der Plattform unterbricht, beendet oder einschränkt, haftet echonet nicht dafür. Die Haftung nach Maßgabe der festgelegten Regeln im Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt. Ansonsten sind Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen echonet ausgeschlossen.
11. Urheber- & Nutzungsrechte
Gemäß §24 UrhG räumt echonet dem Kunden eine befristete Werknutzungsbewilligung ein, die von echonet zur Verfügung gestellten Leistungen und Werke in dem Umfang zu nutzen, wie dies für die vorgesehenen Zwecke (im Vertrag) und Ziele des Kunden erforderlich ist. Sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, sind alle Nutzungsrechte an Leistungen und Werken von echonet, die dem Kunden eingeräumt werden, nicht übertragbar und nicht ausschließlich.
Teile oder gesamte Leistungen von echonet dürfen vom Kunden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung (schriftlich) von echonet Dritten zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist damit nicht berechtigt Leistungen von echonet zu vermieten, verleasen, veräußern oder in welcher technischen Form auch immer ganz oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist auch verpflichtet die missbräuchliche Verwendung von Leistungen von echonet durch Dritte, die in seinem Einflussbereich stehen, zu unterbinden. Leistungen von echonet können in kombinierter Form auch Software von Drittanbietern oder Open-Source-Software enthalten. Für diese Bestandteile der Leistungen gelten die jeweils dort entsprechend angeführten Lizenzbestimmungen.
Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde mit der Zahlung oder der Vergütung eines Teiles der Leistung an der das Nutzungsrecht besteht, in Verzug gerät und lebt vollumfänglich wieder auf, wenn der Kunde die Bezahlung oder Vergütung der Leistungen an echonet durchgeführt hat. Auf Verlangen von echonet ist der Kunde verpflichtet über den Umfang der Nutzung schriftlich gegenüber echonet Auskunft zu geben.
12. Eigentumsvorbehalt
Körperliche Gegenstände (wie zB Handbücher, physikalische Datenträger oder Hardware), die von echonet an den Kunden geliefert werden, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von echonet.
13. Rechte Dritter / Ansprüche
Nach Vertrag und Gesetz haftet echonet dafür, wenn die vertragsgemäße Nutzung durch Schutz- oder Urheberrechte Dritter beeinträchtigt ist, in diesem Fall hat echonet das Recht in einem für den Kunden zumutbaren Umfang nach Wahl von echonet entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, trotzdem aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen oder eine entsprechende Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.
Ist dies in angemessener Frist und zu angemessenen wirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich, ist echonet zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat unter den genannten Bedingungen und Voraussetzungen ebenfalls das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Preisminderung. Die in diesen AGB unter „13“ ausgeführten Verpflichtungen von echonet sind vorbehaltlich der Position „10. Haftung“ für den Fall der Urheber- oder Schutzrechtsverletzung abschließen. Sie bestehen nur in folgenden Fällen:
- Die Rechtsverletzung ist auf kundenseitig bereitgestellten Programmen oder Daten nicht darauf beruhend, dass Leistungen des Vertragsgegenstandes und darin enthaltene Datenbestände unter anderen als in den Leistungsvereinbarung beschriebenen Zwecken eingesetzt werden.
- Die Rechtsverletzung ist nicht darauf beruhend, dass die von echonet gelieferte, gültige und unveränderte Originalfassung benutzt wird.
- Der Kunde hat echonet unverzüglich und schriftlich vom geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet sowie alle Abwehrmaßnahmen und Vereinbarungen mit Dritten entsprechend mit echonet abgestimmt.
Stellt der Kunde echonet entsprechende Materialien für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung, steht der Kunde auch dafür ein, dass die Materialien frei von Schutzrechten Dritter sind und auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Der Kunde stellt echonet damit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der vom Kunden zu vertretenden Verletzung solcher Rechte beruhen.
14. Referenznachweise & Urheberrechtsvermerke
Alle Schutzvermerke und sonstige Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte werden vom Kunden unverändert übernommen. Insbesondere gilt diese für die im Programmier-Code / Source-Code angebrachten Hinweise auf die Urheber.
echonet ist berechtigt die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem Kunden aktiv als Referenz in der eigenen Kommunikation zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Homepage von echonet als Hyperlink anzubieten sowie dort vorzustellen.
15. Datensicherungspflicht des Kunden
Für den Kunden besteht eine Verpflichtung sich angemessen vor Datenverlust zu schützen, da die Veränderung der installierten Software oder die Neuinstallation das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt. Vor der Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software ist der Kunde verpflichtet durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverluste zu treffen.
16. Datenschutz und Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich sämtliche Informationen, die im Rahmen des Geschäftsvorganges zugänglich gemacht werden, geheim zu halten. Insbesondere dann, wenn diese entsprechend mit einem Vermerk zur Vertraulichkeit ausgestattet sind oder Betriebsgeheimnisse bzw. Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Diese Informationen dürfen – sofern dies nicht nicht Erreichung des Vertragszwecks nötig macht – nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung ist auch nach Ende der Vertragsbeziehung zeitlich unbeschränkt fortbestehend.
Im Rahmen der Vertragsanbahnung und –abwicklung speichert echonet die benötigten Daten des Kunden (zB Adresse, Bankverbindung, Telefon- und E-Mail-Kontaktangaben) unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
17. Rückgabe von Unterlagen
Überlässt der Kunde echonet Unterlagen, so ist echonet verpflichtet diese Unterlagen auf Verlangen des Kunden wieder auszuhändigen, es sei denn der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes dazu verpflichtet diese Unterlagen echonet zu überlassen. Kopien dieser Unterlagen darf echonet jederzeit in ihre Unterlagen aufnehmen um das Projektergebnis oder die Projektfortschritte zu dokumentieren.
18. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der internationalen Verweisungsnormen, soweit diese auf anderes als österreichisches Recht verweisen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform um rechtswirksam zu sein. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Wien. Sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag am Sitz von echonet. Der Kunde kann daneben nach Wahl von echonet auch an seinem Sitz verklagt werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit nicht dispositives Gesetzesrecht Anwendung findet – eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch im Fall einer Lücke im Vertrag.